Friedlichen Protest schützen. Krawallgewalt stoppen.
Adressaten: die Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Europäische Kommission, der Rat der Europäischen Union sowie die Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums.
Warum wir diese Petition einreichen
Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundpfeiler der europäischen Demokratie. Sie ist durch Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention, durch Artikel 12 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und durch die Verfassungen unserer Länder geschützt. Menschen müssen frei sein, sich zu versammeln, zu demonstrieren und ihre Meinung zu äußern – auch Meinungen, die andere unbequem finden.
In den vergangenen Jahren kam es in Städten in ganz Europa zu Krawallen, bei denen eine kleine, gewalttätige Minderheit Autos, Wohnungen und öffentliche Gebäude in Brand setzte, Geschäfte plünderte und Anwohner, Polizeikräfte, Feuerwehrleute und medizinisches Personal angriff. Diese Gewalt fügt den betroffenen Menschen und Stadtvierteln dauerhaften Schaden zu. Sie schadet auch friedlich Demonstrierenden: Ihre Botschaft geht unter, ihre Sicherheit ist gefährdet, und ihr Recht auf Protest wird infrage gestellt.
Wir sind überzeugt: Das Recht auf Protest zu schützen und Krawallgewalt zu stoppen sind keine Gegensätze. Es ist dasselbe Ziel.
Was wir fordern
1. Friedlichen Protest schützen
- Rechtlich und praktisch gewährleisten, dass friedliche Versammlungen sicher stattfinden können, auch spontane.
- Klar zwischen friedlich Teilnehmenden und Personen unterscheiden, die Gewalt ausüben. Niemand darf allein dafür bestraft, festgehalten oder als Täter erfasst werden, bei einer Versammlung anwesend gewesen zu sein, in deren Verlauf andere gewalttätig wurden.
- Sicherstellen, dass jede Anwendung von Zwang durch die Behörden erforderlich und verhältnismäßig ist und unabhängiger Kontrolle unterliegt.
2. Gewalt konsequent und zügig stoppen
- Polizei und Rettungsdiensten das Personal, die Ausbildung und die Ausrüstung geben, die sie brauchen, um Brandstiftung, Plünderungen und Angriffe auf Menschen rasch zu unterbinden.
- Schwere Straftaten gegen die öffentliche Ordnung konsequent und ohne unangemessene Verzögerung verfolgen, mit fairen Verfahren für jeden Verdächtigen.
- Minderjährige, die sich an Krawallgewalt beteiligen, in einer ihrem Alter angemessenen Weise zur Verantwortung ziehen – durch ein Jugendstrafrecht, das spürbare Konsequenzen mit Prävention verbindet – und ihre Eltern oder Sorgeberechtigten in dieses Verfahren einbeziehen.
- Sicherstellen, dass Opfer für Schäden, die Minderjährige verursacht haben, entschädigt werden, auch durch die zivilrechtliche Elternhaftung, die die meisten Länder bereits vorsehen, und Erwachsene – auch Eltern – strafrechtlich verfolgen, die einen Minderjährigen zur Beteiligung an Gewalt anstiften, diese Beteiligung organisieren oder wissentlich ermöglichen.
- Die Opfer von Krawallgewalt – Anwohner, Beschäftigte, Geschäftsinhaber und Einsatzkräfte – schnell und angemessen unterstützen.
3. Militärische Unterstützung auf klarer gesetzlicher Grundlage zulassen – als letztes Mittel
Wenn die regulären Polizeikräfte nachweislich überfordert sind, sollte das Gesetz den Streitkräften erlauben, die zivilen Behörden bei der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung zu unterstützen, jedoch nur:
- auf der Grundlage eines klaren, vom Parlament im Voraus beschlossenen Rechtsrahmens, innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen des jeweiligen Landes;
- nach einer Entscheidung der zuständigen zivilen Behörde, mit unverzüglicher Unterrichtung und unter Kontrolle des Parlaments;
- befristet, mit einem klar umrissenen Auftrag und unter ziviler Führung und polizeilicher Leitung;
- vorrangig für unterstützende Aufgaben – etwa den Schutz kritischer Infrastruktur, die Sicherung von Objekten und logistische Hilfe – mit dafür ausgebildetem Personal;
- niemals gegen friedliche Versammlungen und mit voller rechtlicher Verantwortlichkeit für jedes Handeln.
Einige Verfassungen schränken den Einsatz der Streitkräfte im Inneren streng ein. Wir bitten darum, diese Frage offen in den demokratischen und verfassungsmäßigen Verfahren des jeweiligen Landes zu behandeln – niemals durch deren Umgehung.
4. Haft und Rückführung von Nichtstaatsangehörigen, die sich an schwerer Gewalt beteiligen, nach rechtsstaatlichem Verfahren
- Beteiligt sich eine Person ohne rechtmäßigen Aufenthalt an schwerer Gewalt, sollten die Behörden sie auf rechtmäßiger Grundlage und unter gerichtlicher Kontrolle vorübergehend in einfachen, menschenwürdigen Einrichtungen festhalten können, die den Standards der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Unionsrechts entsprechen.
- Nach einem rechtsstaatlichen Verfahren – einschließlich einer Einzelfallprüfung, des Zugangs zu Rechtsbeistand und eines wirksamen Rechtsbehelfs vor einem Gericht – sollten solche Personen vorrangig in ihr Herkunftsland oder das Land ihres rechtmäßigen Aufenthalts zurückgeführt werden.
- Bei Personen, die sich rechtmäßig aufhalten, aber nicht die Staatsangehörigkeit des betreffenden Landes besitzen, sollten die bestehenden Rechtsgrundlagen für die Beendigung des Aufenthalts aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Ordnung nach einer Verurteilung und nach einer individuellen, verhältnismäßigen Prüfung konsequent angewendet werden. Bei Staatsangehörigen anderer EU-Mitgliedstaaten muss dies im Rahmen des EU-Freizügigkeitsrechts bleiben.
- Niemand darf jemals in ein Land zurückgeführt werden, in dem ihm ernsthaft Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Verfolgung drohen. Der Grundsatz der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement) gilt uneingeschränkt.
5. Einen gemeinsamen europäischen Mechanismus für Einreiseverbote stärken
- Die bestehenden europäischen Instrumente – insbesondere das Schengener Informationssystem und den Austausch von Strafregisterinformationen – umfassend und einheitlich nutzen, damit einer Person, die in einem Land bei Krawallen wegen einer schweren Straftat gegen die öffentliche Ordnung verurteilt wurde, die Einreise in die anderen Länder verweigert werden kann.
- Sicherstellen, dass jedes Einreiseverbot auf einer Einzelfallentscheidung beruht, verhältnismäßig und befristet ist, vor Gericht angefochten werden kann und dem europäischen Datenschutzrecht entspricht.
Unser Ziel
Das Recht auf Protest zu schützen, indem die gewalttätige Minderheit davon ausgeschlossen wird. Konsequentes, rechtmäßiges Vorgehen gegen Gewalt ist die beste Garantie dafür, dass alle anderen weiterhin frei und sicher demonstrieren können.
Unser Bekenntnis zum Rechtsstaat
Diese Petition fordert keine rechtswidrige Handlung. Jede vorgeschlagene Maßnahme muss auf demokratischem, rechtmäßigem Weg beschlossen und unter uneingeschränkter Achtung der nationalen Verfassungen, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und des internationalen Flüchtlingsrechts angewendet werden, einschließlich des Grundsatzes der Nichtzurückweisung. Die Maßnahmen müssen an das Verhalten anknüpfen – nie an Staatsangehörigkeit, ethnische Herkunft, Religion oder politische Überzeugung.
Die European Public Order Initiative ist eine unabhängige, überparteiliche Bürgerpetition. Sie ist keine nach der Verordnung (EU) 2019/788 registrierte Europäische Bürgerinitiative und steht in keiner Verbindung zur Europäischen Union oder zu einem ihrer Organe.
Einverstanden? Unterschreiben Sie mit.
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